D.1. Mit Schreiben vom 19. März 2024 wurde der Beschwerdeführer über die Eintragung seiner Eingabe als Beschwerde und das weitere Vorgehen informiert. D.2 Nachdem der Kostenvorschuss von Fr. 2'200.00 (Verfügung des SKE vom 19. März 2024) fristgerecht geleistet worden war, brachte das SKE die Beschwerde der Einwohnergemeinde Q._____ (künftig: Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 3. April 2024 zur Kenntnis und setzte ihr eine Frist zur Vernehmlassung bis 30. April 2024. E.1. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit Eingabe vom 21. Juni 2024 innert mehrfach erstreckter Frist vernehmen und die Abweisung der Beschwerde beantragen.