2. Es sei die Sache zur Durchführung eines korrekten Einspracheverfahrens (formell wie materiell) zur Festsetzung von konkreten Beiträgen zurückzuweisen. 3. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass eine Stellungnahme zu den genannten Beiträgen infolge Fehlens der Berechnung nicht möglich ist. Festzustellen ist auch, dass nur Reduktionsbeiträge, nicht aber die zu bezahlenden Beiträge genannt werden. Konkret verfügt ist somit nichts. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST)." -4-