2. Es sei bei der Sauberwasserleitung die Parzelle aaa gleich zu behandeln wie die Parzelle bbb. 3. Es sei für die Schmutzwasserleitung für die Parzelle aaa kein Beitrag zu erheben. 4. Es sei für die Trinkwasserleitung für die Parzelle aaa kein Beitrag zu erheben. 5. Andere und weitere Rechtsbegehren bleiben aufgrund der Ergebnisse der Einspracheverhandlung ausdrücklich vorbehalten." Am 18. April 2023 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt.