Der Hinterliegerrabatt wird üblicherweise in Pauschalen festgelegt und kann durch eine Schattenrechnung, welche vom Ziel einer gleichmässigen Kostenverlegung über den ganzen Perimeter ausgeht, verifiziert werden. An der Verhandlung vom 7. Mai 2025 reichte die Beschwerdegegnerin eine solche Schattenrechnung ein. Zunächst wurde der Preis für die Hauptleitung ermittelt. Dieser beträgt Fr. 2'076.68 pro Laufmeter Leitung. Dem wurden die Kosten für die Erstellung einer privaten Anschlussleitung in der zweiten Bautiefe gegenübergestellt. Dabei wurde von der Annahme ausgegangen, dass eine private Anschlussleitung Fr. 500.00 pro Laufmeter kostet.