10.2.4. Dem verschieden hohen Nutzen der einzelnen Grundeigentümer trägt einerseits die Berücksichtigung der Fläche sowie der Hinterliegerrabatt Rechnung. Letzterer wird jeweils gewährt, weil diese Grundstücke vom Eigentümer noch mit einer privaten Leitung bis zur öffentlichen Leitung erschlossen werden müssen. Sie profitieren weniger von der öffentlichen Anlage als die Direktanstösser.