Zwar könnten auch die zur Anwendung gelangenden Kriterien normiert werden, dies ist aber auch unter dem Gesichtspunkt der genügenden Bestimmtheit der Abgabenorm nicht zwingend, nachdem deren Rahmen auch durch die gefestigte Lehre und Rechtsprechung definiert ist (AGVE 2002, S. 494 f. m.w.H.).