So können die Grundstücksfläche, die Ausnützungsmöglichkeiten, die tatsächliche Nutzung oder die vom Gemeinwesen veranschlagte Nutzung zum Massstab erklärt werden. Es sind mithin Abstufungen vorzunehmen, welche die Rücksichtnahme auf unterschiedliche Vorteile ermöglichen (Verhältnismässigkeit zwischen der Abgabe und dem individuellen Nutzen im - 16 -