Nachdem Parzelle aaa nur auf einen kleinen Abschnitt der geplanten Sauberwasserleitung angewiesen sei, erscheine es nicht nachvollziehbar, dass der auf Parzelle aaa entfallende Beitrag mit einem Prozentsatz von 100 % berechnet werde, derjenige der Parzellen ccc bis iii sowie mmm, welche durch die Erschliessung einen viel grösseren Nutzen hätten, dagegen nur mit einem Prozentsatz von 25 %. Die von der Gemeinde vorgenommene Gewichtung verstosse gegen das Äquivalenzprinzip und das Gleichbehandlungsgebot.