100 % sei nicht sachgerecht. Es dürfe keine Rolle spielen, dass die Eigentümer der nicht direkt erschlossenen Grundstücke aufgrund ihrer Lage zusätzliche Anschlusskosten zu tragen hätten. Massgebend sei einzig der mit der Erschliessung verbundene Sondervorteil. Nachdem Parzelle aaa nur auf einen kleinen Abschnitt der geplanten Sauberwasserleitung angewiesen sei, erscheine es nicht nachvollziehbar, dass der auf Parzelle aaa entfallende Beitrag mit einem Prozentsatz von 100 % berechnet werde, derjenige der Parzellen ccc bis iii sowie mmm, welche durch die Erschliessung einen viel grösseren Nutzen hätten, dagegen nur mit einem Prozentsatz von 25 %.