Soweit ersichtlich, sind im Kostenvoranschlag keine unzulässigen Beträge enthalten. Die Kosten werden von den Beschwerdeführenden auch nicht beanstandet. Eine vertiefte Prüfung kann unter diesen Umständen unterbleiben (vorne Erw. 5.3.). 10. 10.1. Als letzter Schritt sind die Kostenaufteilungen zwischen Gemeinde und Grundeigentümern sowie unter den Grundeigentümern zu prüfen. Zur Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Grundeigentümern haben sich die Beschwerdeführenden nicht geäussert, weshalb sich die Prüfung auf offensichtliche Fehler beschränkt.