Parzelle fff wurde nicht in den Perimeter einbezogen, da sie gemäss GEP an eine andere Leitung angeschlossen werden soll. Sie wird daher im Rahmen dieses anderen Projekts mit Beiträgen belastet werden. Dies erscheint sachgerecht und ist nicht zu beanstanden Mit dem Einbezug einer fiktiven Fläche der Parzelle eee in den Perimeter zu Lasten der Gemeinde soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es bislang nur auf einer Seite der Leitung Anstösser gibt. Es ist denkbar, dass das Land auf der anderen Seite irgendwann eingezont wird (Protokoll, S. 6 f.).