Der Umfang eines Werkes ergibt sich in der Regel aus dem Ausführungsbeschluss. Für eine in einem Zug realisierte Leitung mit einheitlicher Funktion wird gewöhnlich nur mit einem Perimeter gearbeitet. Wenn die Finanzierung sichergestellt werden kann und überdies der Bedarf an erschlossenem Bauland ausgewiesen ist, wird empfohlen, auch relativ grosse Gebiete in einem Zug zu erschliessen (so Bericht über Grundeigentümerbeiträge und Gebühren an Erschliessungsanlagen, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung [VLP], Schriftenfolge Nr. 18, Bern 1975, S. 46 f.). Je grösser das Erschliessungssystem und damit die Ausdehnung des Perimeters - 13 -