7.2. Die Parzelle der Beschwerdeführenden stösst direkt an die neue Sauberwasserleitung an. Das Sauberwasser ihres Grundstücks kann über die neue Meteorwasserleitung abgeleitet werden. Dank der Ergänzung des kommunalen Meteorwasserleitungsnetzes ist ihr Grundstück erstmals plan- und gesetzeskonform erschlossen. Daraus erwächst den Beschwerdeführenden ein (individueller) Sondervorteil, was unbestritten ist (vgl. Protokoll, S. 6). Die Beschwerdeführenden wehren sich denn auch nicht grundsätzlich gegen einen Beitrag an die Meteorwasserleitung (Protokoll, S. 4). Sie verlangen jedoch eine Reduktion des ihnen auferlegten Beitrags.