6.3. Die vorliegend interessierende Meteorwasserleitung ist jedoch so im GEP nicht eingetragen. Anlässlich der Verhandlung vom 7. Mai 2025 führte die Gemeinde dazu aus, dass im GEP ein anderer Verlauf der Leitung vorgesehen war. Dieser Leitungsverlauf sei jedoch wegen des Bachs schwer umsetzbar gewesen. Die Leitungsführung sei nun zwar anders als im GEP vorgesehen, dies stelle jedoch einen Vorteil für die Beschwerdeführenden dar, da sie Direktanstösser seien. Beim ursprünglichen Leitungsverlauf wären sie Hinterlieger gewesen.