Parzelle aaa sei zum heutigen Zeitpunkt sauberwassertechnisch nicht erschlossen und erfahre durch die neue Sauberwasserleitung einen wirtschaftlichen Sondervorteil. Die Betrachtung des Projektperimeters als Einheit sei zudem bei derartigen Projekten üblich und werde von der Gemeinde seit jeher praktiziert. Dies verstosse nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot. 5. 5.1. Vorab werden ein paar Grundsätze des Beitragsrechts ausgeführt (Erw. 5.2. ff.), soweit sie hier von Interesse sind. Anschliessend werden die Vorbringen der Parteien anhand dieser Grundsätze geprüft (Erw. 6. ff.).