Schliesslich werde in den Empfehlungen des Verbandes Schweizer Ab- wasser- und Gewässerschutzfachleute (kurz: VSA) zur Grundstücksentwässerung empfohlen, die Kosten zwischen mehreren Eigentümern nach dem Nutzungsprinzip zu verteilen. Der jeweilige Eigentümer müsse sich dabei nur an den Kosten derjenigen Leitungen beteiligen, welche er auch tatsächlich nutze. Eine solche Regelung der Kostentragung führe zu deutlich sachgerechteren Ergebnissen als die Anwendung der viel zu schematischen Kriterien der Gemeinde Q._____.