Auf die im Übrigen formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Im vorliegenden Verfahren ist die Höhe des geforderten Erschliessungsbeitrags umstritten. Nicht strittig ist, dass ein Beitrag an die Sauberwasserleitung XY geschuldet ist. 3. 3.1. Nach konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung setzt eine Abgabenerhebung ein Gesetz im formellen Sinn voraus, des zumindest den Kreis der Abgabepflichtigen (Subjekt der Abgabe), den Gegenstand der Abgabe (den abgabebegründenden Tatbestand) und in Grundzügen die Höhe der Abgabe (Bemessungsgrundlage) festlegt (Bundesgerichtsentscheid [BGE] -5-