Gleichzeitig unterbreitete das Gericht den Parteien einen Einigungsvorschlag und setzte ihnen eine Frist bis 6. Juni 2025, um mitzuteilen, ob sie dem Vergleichsvorschlag zustimmen. Die Beschwerdeführenden teilten dem Gericht mit Schreiben vom 28. Mai 2025 mit, dass sie dem Einigungsvorschlag zustimmen. Mit Protokollauszug vom 22. Mai 2025 teilte die Beschwerdegegnerin dem Gericht die Ablehnung des Einigungsvorschlags mit. Damit war der Einigungsversuch gescheitert. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: