"1. Der Einspracheentscheid vom 6. Februar 2024 sei aufzuheben und es sei die im Beitragsplan zu Lasten der Einsprecher verfügte Abgabe auf maximal Fr. 2'500.00 festzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST)." -3- D.1. Mit Schreiben vom 12. März 2024 wurde der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden über die Eintragung seiner Eingabe als Beschwerde und das weitere Vorgehen informiert.