B.1. Am 31. Oktober 2018 liessen A._____ und B._____ Einsprache erheben und die Reduktion ihres Beitrags auf Fr. 2'500.00 beantragen. B.2. Die Einwohnergemeinde Q._____ führte am 10. Dezember 2018 eine Einspracheverhandlung durchgeführt. Eine Einigung wurde nicht erzielt. B.3. Mit Einspracheentscheid vom 6. Februar 2024 wurde die Einsprache vollumfänglich abgewiesen. C. A._____ und B._____ (nachfolgend: Beschwerdeführende) liessen den Einspracheentscheid mit Eingabe vom 7. März 2024 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE) mit folgenden Anträgen anfechten: