A.2. Die Erstellungskosten für die Sauberwasserleitung sollen sich laut Kostenvoranschlag vom 17. August 2018 auf Fr. 130'000.00 belaufen. Die Kosten sollen zu 30 % von der Gemeinde und zu 70 % von den anstossenden Grundeigentümern getragen werden (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 5). Der Kostenanteil für die Gemeinde beläuft sich auf Fr. 39'000.00, jener für die anstossenden Grundeigentümer auf Fr. 91'000.00. A.3. A._____ und B._____ sind Gesamteigentümer (einfache Gesellschaft) der Parzelle aaa im Halte von 436 m2. Sie haben sich mit Fr. 10'817.00 an der Sauberwasserleitung zu beteiligen.