2.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 500.00 sowie den Auslagen von Fr. 130.00, zusammen Fr. 630.00, sind von der Beschwerdegegnerin zu bezahlen. 2.2. Dem Beschwerdeführer wird der Kostenvorschuss von Fr. 200.00 zurückerstattet. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführer - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) - 23 - Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde