In seiner Rechtsprechung zum Sozialversicherungsrecht hat das Bundesgericht festgehalten, dass mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen: Zunächst muss es sich um eine komplizierte Sache mit hohem Streitwert handeln und die Interessenwahrung muss einen hohen Arbeitsaufwand notwendig machen, der den Rahmen dessen überschreitet, was der Einzelne üblicher- und zumutbarerweise nebenbei zur Besorgung der persönlichen Angelegenheiten auf sich zu nehmen hat. Erforderlich ist somit ein Arbeitsaufwand, welcher die normale (z.B. erwerbliche) Betätigung während einiger Zeit erheblich beeinträchtigt.