Anwälte oder weitere vor Verwaltungsjustizbehörden zugelassene Vertretungen (z.B. Notare und Steuerberater im Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, § 189 Abs. 2 des Steuergesetzes [StG; SAR 651.100] vom 15. Dezember 1998) notwendigerweise entstanden sind. Eigenaufwand im Zusammenhang mit dem Verfahren wird grundsätzlich nicht entschädigt (VGE WBE.2009.215 vom 12. Mai 2010, Erw. 4.2.).