Gemäss Art. 5.2 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz ist jeder Eigentumswechsel einer Liegenschaft dem Werk vom Verkäufer rechtzeitig schriftlich unter Angabe des Zeitpunkts des Wechsels zu melden. Ebenso muss jeder Mieterwechsel dem Werk vom wegziehenden und dem neuen Mieter innert 14 Tagen gemeldet werden. Die Meldepflicht trifft somit bei vermieteten Liegenschaften den Mieter und nicht den Eigentümer der Liegenschaft. - 19 -