Das Elektrizitätswerk habe bestätigt, dass innerhalb von zwei Jahren keine Zählerablesung erfolgt sei. An den von der Beschwerdegegnerin behaupteten Daten 31. Dezember 2021, 1. Januar 2022, 31. Dezember 2022 sowie 1. Januar 2023 sei jeweils keine Ablesung erfolgt. Die letzte amtliche - 18 -