EMmV). Zähler, welche bei der Prüfung die technischen Anforderungen der EMmV nicht erfüllen, müssen ausgetauscht werden. Bei Beanstandung von Messergebnissen kann gemäss Art. 29 Messmittelverordnung (MessMV; SR 941.210) der zweifelhafte Zähler durch eine zuständige Stelle auf die Erfüllung der Anforderungen gemäss EMmV hin überprüft werden. 6.3.4.3. Daraus folgt, dass der Stromverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2022 bis 18. Oktober 2023 noch mit einem klassischen Hausstromzähler ermittelt werden durfte. Auch ab Ende 2027 müssen lediglich 80 Prozent aller Messeinrichtungen in einem Netzgebiet durch intelligente Messeinrichtungen ersetzt worden sein.