SR 734.71) vom 14. März 2008 sieht bei Endverbrauchern, Erzeugungsanlagen und Speichern den Einsatz intelligenter Messsysteme vor. Diese bestehen aus einem beim Endverbraucher installierten elektronischen Elektrizitätszähler, der die Wirkenergie und Blindenergie erfasst, Lastgänge mit einer Periode von fünfzehn Minuten ermittelt und mindestens sechzig Tage speichert, eine Schnittstelle für die Kommunikation mit einem Datenbearbeitungssystem aufweist, sowie eine Schnittstelle für den betroffenen Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber, die es ihm ermöglicht, seine Messdaten im Moment ihrer Erfassung und gegebenenfalls die Lastgangwerte von