spezieller Lastgangzähler oder Smart Meter erforderlich. Diese Zähler ermitteln den Stromverbrauch in regelmässigen Abständen und speichern die Verbrauchsdaten. Ein gewöhnlicher Hausstromzähler, wie er sich in der Liegenschaft des Beschwerdeführers befindet, wird dagegen nur einmal jährlich zu einem bestimmten Stichtag abgelesen und anhand dessen der Stromverbrauch des vergangenen Jahres ermittelt. Ein solcher Zähler verfügt über keine Speicherung von Daten. Die Einreichung eines Lastgangs ist daher vorliegend nicht möglich.