6.3.3. Am 15. November 2021 und am 18. Oktober 2023 haben amtliche Zählerablesungen vor Ort stattgefunden. Die von den Technischen Betrieben X._____ an die Gemeinde weitergeleitete Messwert-Übersicht wurde mit den ergänzenden Informationen versehen, dass die Liegenschaft des Beschwerdeführers seit dem 19. Oktober 2023 leer stehe und auch vom 1. April 2022 bis zum 18. Oktober 2023 leer gestanden habe. Von diesem Zeitraum existierten keine Zählerstände, da dem Zählerableser kein Zugang zur Liegenschaft gewährt worden sei und auch keine Zählerstände anhand der Ablesekarte gesendet worden seien (Duplik der Beschwerdegegnerin vom 17. Februar 2025).