reichte der Beschwerdeführer dem Gericht die Rechnung Nr. ccc vom 13. Februar 2025 ein, welche für die Periode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 einen Rechnungsbetrag von insgesamt Fr. 2'148.95 ausweist, wovon Fr. 971.05 auf den Strombezug entfallen.