2.5.2. Die Beschwerdegegnerin vertritt dagegen den Standpunkt, die beiden Rechnungen mit den Rechnungsnummern aaa und bbb seien am 11. März 2024 an die Zustelladresse des Beschwerdeführers "S-Strasse ddd, c/o B._____, T._____" geschickt worden. Diese Post-Zustelladresse verwende der Beschwerdeführer seit Jahren. Sowohl das Regionale Steueramt U._____ als auch die Abteilung Finanzen Q._____ hätten dies bestätigt. Weiter sei es nicht üblich, Rechnungen per Einschreiben zu verschicken. -7-