Die Angaben der Beschwerdegegnerin werden vom Gericht und namentlich dessen Fachrichtern als plausibel erachtet. Die vom Beschwerdeführer erstellte Berechnung vermag diese plausible Darstellung der Beschwerdegegnerin nicht zu widerlegen. Es ist daher davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer im fraglichen Zeitraum zu wenig Strom im Hochtarif verrechnet worden ist.