7.2.6. Der Stromzähler des Beschwerdeführers hat laut Angaben der Gemeinde während 2'660 Stunden pro Jahr in den Hochtarif und 6'076 Stunden pro Jahr in den Niedertarif geschaltet. Der Hochtarifanteil pro Jahr betrug damit ca. 30 %. Mit der korrekten Zeitschaltung hätte er jedoch 3'432 Stunden pro Jahr in den Hochtarif und 5'328 Stunden in den Niedertarif schalten müssen, sodass der Hochtarifanteil ca. 40 % pro Jahr betragen hätte (Einspracheentscheid vom 13. Mai 2024, S. 2 f.). Geht man von diesen Berechnungen aus, wurde ihm im Abrechnungszeitraum (und vermutlich auch in den Jahren zuvor) zu wenig Strom im Hochtarif verrechnet.