6. 6.1. Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, der fehlerhafte Anschluss des Rundsteuerempfängers habe zu einer falschen Abrechnung des Stromverbrauchs zu Hoch- und Niedertarif geführt. Ihm sei daher fälschlicherweise für Zeiträume, in welchen der Niedertarif zur Anwendung kommen müsse, der Stromverbrauch zum Hochtarif verrechnet worden. Da eine korrekte Aufteilung der Verbrauchsdaten in Hoch- und Niedertarif im Nachhinein nur mit hohem Aufwand erstellt werden könne, fordert der Beschwerdeführer eine Abrechnung der gesamten Verbrauchsmenge zum Niedertarif. Es handle sich dabei um eine Rechnungsdifferenz von weniger als Fr. 90.00 inkl. MWST.