3.2. 3.2.1. Die Benützungsgebühren für die Stromversorgung sind in der Einwohnergemeinde Q._____ im Reglement über die Abgabe elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz vom tt.mm. 2009 geregelt. Das Reglement wurde entsprechend der Kompetenzordnung in § 20 lit. i GG von der Gemeindeversammlung am tt.mm. 2009 beschlossen. -7-