2. 2.1. Der Beschwerdeführer stört sich zunächst an der Angabe der Wasserverbrauchsmenge in kWh und der Aufteilung in Hoch- und Niedertarif. Die Messuhr für den Wasserbezug sei weder temperatur- noch zeitgesteuert, also überhaupt nicht dafür vorgesehen. Weiter sei die verrechnete Bezugsmenge falsch und offensichtlich zu hoch. Der Zählerstand zu Beginn der Periode müsse 1735 m3 statt 1720 m3 betragen. Der Zählerstand am Ende der Periode sei mit 2009 m3 angegeben worden, was aber das Produktionsjahr oder das Jahr der Inbetriebnahme des Zählers sei. Der Zählerstand am Ende der Periode habe 1795 m3 betragen.