G.2. Die Beschwerdegegnerin teilte dem Gericht mit Schreiben vom 1. Juli 2025 mit, dass sie auf eine mündliche Verhandlung verzichte. Der Beschwerdeführer verzichtete konkludent auf die Durchführung einer Verhandlung. -4- G.3. Am 27. August 2025 hat das Gericht die Streitsache ohne Parteibeteiligung beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: