8. Zusammenfassend bleibt es bei den ursprünglich verfügten Abwasseranschlussgebühren von Fr. 1'945.80 und den Wasseranschlussgebühren von Fr. 923.40 (jeweils inkl. MWST). Die Beschwerde ist abzuweisen. Ebenso abzuweisen ist der Antrag der Beschwerdegegnerin auf eine Erhöhung der Anschlussgebühren.