7.2. Dazu bringen die Beschwerdeführenden vor, es sei nicht richtig, dass der eingereichte Grundriss Untergeschoss im Massstab 1:112 sei. Vielmehr seien zwei Längenangaben in der Bauzeichnung nicht korrekt: Die mit 820.0 cm (Südfassade) und 883.0 cm (Ostfassade) bezeichneten Längen seien auf der Bauzeichnung 7.9 cm bzw. 8.6 cm lang. Es handle sich um eine Differenz von 3 mm. Alle anderen Längenangaben in der Bauzeichnung seien auf 0.5 mm-genau. Die Längen im C-Zimmer seien eigenhändig gemessen worden. Die Messung habe eine Fläche von 11.635 m2 ergeben. Aus den in den in der Bauzeichnung bezeichneten Längen resultiere eine Fläche von 11.08