direkt ins Freie führen und geöffnet werden können müsse. Das "C-Zim- mer" sei folglich sei 2006 entweder entgegen den Bestimmungen der Wohnhygiene als Wohnraum oder lediglich als Hobbyraum (Sauna, Ruheraum) genutzt worden. Durch die Fenstervergrösserung würden die Anforderungen an die Wohnhygiene eingehalten, weshalb das "C-Zimmer" mit einer Bodenfläche von ca. 12.30 m2 künftig als Wohnraum genutzt werden dürfe. Zusätzlicher Wohnraum sei einerseits zur anrechenbaren Geschossfläche (aGF) zu zählen. Andererseits könnten für die zusätzliche Bruttowohnfläche von 20.50 m2 Anschlussgebühren in Rechnung gestellt werden.