4. 4.1. Die Beschwerdeführenden bringen vor, die im Archiv der Gemeinde vorhandene Bauzeichnung aus dem Jahr 1971 sei nicht mehr aktuell. Der Voreigentümer der Liegenschaft habe im Jahr 2006 neue Wände eingezogen. Dabei sei der "Trockenraum" in die drei Räume "C-Zimmer", "Durchgang" und "Kellerabteil" aufgeteilt worden. Der Voreigentümer habe das neu erstellte "C-Zimmer" bereits als Wohnfläche genutzt. Im "C-Zimmer" sei eine kleine Küche und eine Eckbank eingebaut worden. Der Raum sei mit einem Tisch, drei Stühlen und einer kleinen Couch möbliert worden. Dies ergebe sich aus der vom Voreigentümer erstellten Verkaufsdokumentation aus dem Jahr 2014.