Die Beschwerde ist ein devolutives Rechtsmittel. Der Devolutiveffekt eines Rechtsmittels bewirkt, dass die Streitsache an die Rechtsmittelinstanz übergeht. Mit der Einlegung eines devolutiven Rechtsmittels geht die Streitsache somit an die funktionell übergeordnete Rechtsmittelinstanz über; die obere Instanz wird damit zuständig, sich mit der Angelegenheit zu befassen, derweil auf der anderen Seite die Vorinstanz grundsätzlich mit der Überwälzung der Zuständigkeit die Befugnis verliert, sich der Sache als Rechtspflegeinstanz anzunehmen und weitere Abklärungen oder Anordnungen in der Sache zu treffen.