E.2. Mit Gebührenverfügung vom 13. Mai 2024 erhöhte die Beschwerdegegnerin die ursprünglich verfügten Anschlussgebühren auf Fr. 2'659.00 (Abwasser) und Fr. 1'262.00 (Wasser), zusammen Fr. 3'921.00 (jeweils inkl. MWST). Die Erhöhung wurde damit begründet, dass ursprünglich von einer geringeren Bruttowohnfläche ausgegangen worden sei (Vernehmlassung vom 13. Mai 2024, S. 5).