A.3. Der Gemeinderat Q._____ erteilte daraufhin am 29. Januar 2024 eine neue Baubewilligung und stellte fest, dass das "C-Zimmer" mit der geplanten Vergrösserung der Fenster auf eine Gesamtfläche von 3.17 m2 die wohnhygienischen Anforderungen erfüllt und somit als Wohnraum genutzt werden kann. Weiter wurden Abwasseranschlussgebühren von Fr. 1'945.80 und Wasseranschlussgebühren von Fr. 923.40 (jeweils inkl. MWST) verfügt. B.1. Gegen die verfügten Wasser- und Abwasseranschlussgebühren erhoben A._____ und B._____ am 12. Februar 2024 Einsprache und beantragten deren vollumfängliche Aufhebung.