A.2. Am 22. Dezember 2023 reichten A._____ und B._____ ein Wiedererwägungsgesuch betreffend die Baubewilligung vom 15. Dezember 2023 ein und ersuchten um Erteilung der Baubewilligung ohne Auflagen und Bedingungen. Sie machten geltend, der mit dem ursprünglichen Baugesuch vom 24. Oktober 2023 eingereichte Plan aus dem Jahr 1971 sei nicht mehr aktuell. Die Raumaufteilung sei bei der Kellersanierung im Jahr 2006 verändert worden und die Bodenfläche des sogenannten "C-Zimmers" betrage nur 10.794 m2. Die Fensterfläche von 3.1652 m2 erfülle daher die wohnhygienischen Anforderungen.