A.1. A._____ und B._____ sind Eigentümer (je hälftiges Miteigentum) der Parzelle aaa in Q._____ im Halte von 1'054 m2. Am 24. Oktober 2023 stellten sie ein Baugesuch für die Vergrösserung von zwei Fenstern im Untergeschoss ihres Wohnhauses. Die Baubewilligung wurde am 15. Dezember 2023 mit der Auflage erteilt, dass der im Untergeschossplan als "Trockenraum/Keller" gekennzeichnete Raum nicht als dauerhafter Aufenthaltsraum (Büro oder Wohnraum) genutzt werden darf.