10.3. Der Beigeladene bringt vor, soweit der Beschwerdeführer für die Zuweisung einer Teilfläche aus der Spezialzone in die Landwirtschaftszone Forderungen aus materieller Enteignung stellt, müsse er diese vor dem SKE einklagen. Ein möglicher Anspruch mindere nicht die Höhe der zweckgebundenen Mehrwertabgabe und könne daher nicht verrechnungsweise geltend gemacht werden (mit Verweis auf Art. 125 Ziff. 3 OR). Gleiches gelte in Bezug auf Abbruchkosten durch Zuweisung der Teilfläche von der Spezialzone in die Landwirtschaftszone (Beschwerdeantwort, S. 4, Ziff. 2). - 59 -