Bezüglich des Minderwertes der Fläche, die der allgemeinen Landwirtschaftszone zugewiesen wurde, sei auf Erw. 10. verwiesen. 9.3.3. Die Beschwerdegegnerin bringt vor, auf der Fläche, welche der Landwirtschaftszone zugeteilt wurden, seien gemäss AGIS-Karten bloss ein nicht versichertes Gebäude, ansonsten nur Abstell- und Lagerflächen erkennbar. Es bliebe daher unklar, weshalb hier Abbruchkosten von Fr. 15.00/m2 gerechnet werden sollen (Beschwerdeantwort, Rz. 35).