9.3.1. Das Kantonale Steueramt hat vom primär geschätzten Landwert Gestehungskosten von Fr. 15.00/m2 abgezogen (Erw. 6.1.). Die geschätzten Abbruchkosten seien angemessen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele Bauten leicht zurückzubauen seien (z.B. Folientunnel).